Beratungsgespräche zur Überprüfung der Pflegequalität § 37.3 SGB XI

Was erwartet mich bei einem verpflichtenden Beratungsbesuch zu Hause?

Sie erhalten als pflegebedürftige Person Pflegegeld von der Pflegeversicherung und organisieren Ihre Versorgung zu Hause selbst?
Für die Organisation Ihrer Versorgung werden Sie von Pflegefachkräften in regelmäßigen Abständen durch Beratungsbesuche unterstützt. Bei dem Beratungsbesuch steht die Beratung und nicht die Kontrolle im Vordergrund.

Darauf kommt es an:

Ab einem Pflegegrad 2 haben Sie die Möglichkeit, Pflegegeld der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Mithilfe der Geldleistung können Sie Ihre persönliche Versorgung zu Hause selbst organisieren, beispielsweise indem Angehörige Sie
als benannte Pflegeperson unterstützen. Um Sie in der Pflege- und Betreuungssituation fachlich zu begleiten, fordert der Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Ihrer privaten Versorgungsumgebung ein.

Folgende Themen stehen bei den Besuchen im Vordergrund:

• Beratung über Pflegehilfsmittel
• Veränderung des Wohnumfeldes (Beispiel: Badumbau)
• Überprüfung des Pflegegrades
• Beratung über Leistungen zur Entlastung der Pflegeperson:
   - Entlastungsbetrag
   - Verhinderungspflege
   - Tagespflege
   - Kurzzeitpflege
• Anregung (mehr) Pflegeleistung in Anspruch zu nehmen
• Tipps zur Vermeidung von Pflegerisiken (Beispiel: Sturzrisiko)
• Informationen über weitere ambulante Hilfen (Beispiel: Hausnotruf, Mahlzeitendienst, uvm.)

Was muss ich tun?

Als pflegebedürftige Person oder beauftragte Person nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um den ersten Beratungstermin zu vereinbaren. 
Laut Gesetzgeber müssen Sie als pflegebedürftige Person oder eine beauftragte Person sich eigenständig darum kümmern, dass die Beratungsgespräche durchgeführt werden. Bei Versäumnis oder Verweigerung der Beratung drohen Kürzungen oder Streichungen des Pflegegeldes.

Unser Angebot für Sie:

Nachdem Sie den ersten Termin mit uns vereinbart haben, kümmern wir uns um die Planung aller folgenden Termine. Somit müssen Sie sich um nichts mehr kümmern.

Wie oft findet der Beratungsbesuch statt?

Die Häufigkeit der Beratungsbesuche hängt vom Pflegegrad ab:

Pflegegrad 2 und 3 = 1x halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5 = 1x vierteljährlich

Wichtiger Hinweis:

• mit einem Pflegegrad 1,
• mit Pflegesachleistungen (Pflegedienst),
• mit Kombinationsleistung (Pflegedienst und Pflegegeld),

kann ein Beratungsgespräch auch wahlweise halbjährlich kostenlos in Anspruch genommen werden.

Rufen Sie uns doch gerne an!
05371 806-600