Pflege





Die Grundpflege umfasst die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Bei Anerkennung eines Pflegegrades, durch den MDK und der Pflegekasse werden Leistungen über die Pflegeversicherung (mit)finanziert.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung sind die Verhinderungs- oder Urlaubspflege, Schulung und Beratung, sowie Entlastungsleistungen.

Die Behandlungspflege setzt die ärztliche Behandlung zu Hause fort, wie z.B. Medikamentengabe, Insulingaben, Kompressions- und Wundverbände. Die Leistungen der Behandlungspflege werden vom Arzt verordnet und über die Krankenkassen finanziert.

 

 

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