Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen

Verhinderungspflege

Ist Ihre Pflegeperson kurz- oder langfristig verhindert (z. B. durch einen Friseurtermin, Theaterbesuch oder durch Urlaub, Krankheit), führen wir im Rahmen der durch die Pflegekasse finanzierten Verhinderungspflege gerne Ihre Versorgung weiter.

Entlastungsleistungen gem. § 45b SGB XI

Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags. Gönnen Sie Ihren Angehörigen und Pflegepersonen eine sichere Auszeit.

Je nach Bedarf erhalten Sie Unterstützung bei Beschäftigung, wie Vorlesen, betrachten von Fotos, Spazierengehen u.s.w.

Außerdem unterstützen wir Sie bei verschiedensten regelmäßig oder unregelmäßig anfallenden Arbeiten, wie beispielsweise die Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, das kann auch der Einkauf, Fahrdienste zum Arzt oder anderen Terminen sein.
Ein Anspruch auf Entlastungsleistungen besteht in den Pflegegraden 1 bis 5.



Weitere Informationen erhalten Sie bei uns: